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Samstag, 26. April 2025
Aufwendungen für Verzicht auf ein Wohnrecht als Werbungsksoten PDF Drucken E-Mail

Der BFH hat aktuell entschieden, dass ein Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung möglich ist, wenn ein Steuerpflichtiger eine mit einem dinglichen Wohnrecht belastete Wohnung vermietet und im Gegenzug für den Verzicht des dinglich Nutzungsberechtigten dessen Mietkosten für eine andere Wohnung übernimmt (BFH Urteil v. 11.12.2012 - IX R 28/12

 
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Kurzmeldungen

FOCUS-Spezial "Deutschlands Top-Anwälte" Rechtsanwalt Kieser gehört zu den Top-Anwälten in ganz Deutschland. Dies ermittelte das Nachrichtenmagazin FOCUS. Rechtsanwalt Kieser überzeugt durch eine hohe Fachkompetenz und Expertise im Fachbereich Erbrecht. mehr...

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Steuerbefreiung für letztwillige Zuwendungen eines Wohnungsrechts Unabhängig vom Wert der Immobilien kann diese steuerfrei vererbt werden, wenn das sog. Familienheim vom Ehepartner weitere 10 Jahre bewohnt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass der Ehepartner zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an der als Familienheim mehr...

Letztwillige Zuwendungen für Pflege und Versorgung im Alter In der Praxis ist immer häufiger der Wunsch anzutreffen, demjenigen testamentarisch etwas zuzuwenden, der den Erblasser pflegt oder sich in sonstiger Weise für ihn einsetzt. Oftmals wird jedoch das Testament zu einem Zeitpunkt errichtet, in dem der Erblasser n mehr...



Passive Sterbehilfe auch ohne Patientenverfügung Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Voraussetzungen der passiven Sterbehilfe für Wachkoma-Patienten geklärt, die keine Patientenverfügung haben. In solchen Fällen dürfen an die Feststellungen des Patientenwillens selbst dann keine strengeren Beweisanforder mehr...

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