Höhere Selbstbehalte im Elternunterhalt ab Januar 2015 |
|
|
|
Die Selbstbehalte im Elternunterhalt wurden ab dem 01.01.2015 angehoben. Die Selbstbehalte beziehen sich auf das bereinigte Nettoeinkommen. Bisher waren es € 1.600,00 für Alleinstehende bzw. das verheiratete unterhaltspflichte Kind und € 1.280,00 für Ehepartner. Der Familiensockelselbstbehalt belief sich also auf € 2.880,00.
Ab dem 01.01.2015 werden € 1.800,00 für Alleinstehende sein und € 1.440,00 für Ehe-partner. Das bedeutet, dass der Familiensockelselbstbehalt dann € 3.240,00 beträgt. Dies bedeutet eine Erhöhung um € 360,00 gegenüber vorher und Alleinstehende dürfen € 200,00 mehr von ihrem bereinigten Nettoeinkommen behalten.
Die im Selbstbehalt enthaltenen Wohnkosten haben sich ebenfalls erhöht. Es sind nun € 480,00 für Alleinstehende bzw. das verheiratete unterhaltspflichtige Kind und € 380,00 für den Ehepartner. Die Wohnkosten von Ehepartnern sind daher auf € 860,00 begrenzt.
Derjenige, der schon Elternunterhalt zahlt, sollte das Sozialamt darum bitten, ab Januar 2015 eine neue Berechnung vorzunehmen. Allerdings könnte es sein, dass das Sozialamt dann auch neue Einkommensnachweise von ihnen anfordert, um eine aktuelle Berech-nung erstellen zu können.
|