Aufwendungen für Verzicht auf ein Wohnrecht als Werbungsksoten

Der BFH hat aktuell entschieden, dass ein Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung möglich ist, wenn ein Steuerpflichtiger eine mit einem dinglichen Wohnrecht belastete Wohnung vermietet und im Gegenzug für den Verzicht des dinglich Nutzungsberechtigten dessen Mietkosten für eine andere Wohnung übernimmt (BFH Urteil v. 11.12.2012 - IX R 28/12