Nebenkosten: Terrorversicherung auf Mieter umgelegen |
Nebenkosten: Kosten einer Terrorversicherung können unter bestimmten Umständen auf Mieter umgelegt werden Die Kosten einer Terrorversicherung, die der Vermieter während des bestehenden Mietverhältnisses für ein gewerbliches Mietobjekt abschließt, weil die Versicherung gegen Terrorgefahren nicht mehr von der Feuerversicherung mit umfasst wird, können auf den Mieter umgelegt werden. Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Die Richter wiesen darauf hin, dass dies auch gelte, wenn es sich um kein besonders gefährdetes Objekt handele. Voraussetzung sei allerdings, dass im Mietvertrag die Kosten von Sachversicherungen als umlagefähige Betriebskosten bezeichnet seien (OLG Stuttgart, 13 U 145/06). |