Kosten einer Rechtsberatung
Viele Menschen scheuen den Gang zur Anwaltskanzlei bzw. einem Rechtsanwalt, weil sie nicht wissen und im Regelfall auch nicht einschätzen können, welche Kosten dadurch auf sie zukommen werden.

Nur eine qualifizierte rechtliche Beratung, wie sie ein Rechtsanwalt anbietet, stellt aber sicher, dass bestehende Ansprüche durchgesetzt bzw. ungerechtfertigte Gegenansprüche abgewehrt werden können.

Diese Beratung wird nach der "Rechtsanwaltsvergütungsgesetz", kurz RVG, abgerechnet. Sie bestimmt, welche Gebühren ein Rechtsanwalt im Einzelfall für seine Tätigkeit verlangen kann.

Im RVG ist auch festgelegt, dass für eine erstmalige Beratung höchstens EUR 190,- zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19 %) zum Ansatz gebracht werden dürfen. Diese EUR 190,- sind somit der Maximalbetrag. Der Rechtsanwalt hat darüber hinaus auch die Bedeutung der Angelegenheit, mit welcher sich der Rechtssuchende an ihn wendet, sowie dessen Einkommensverhältnisse angemessen zu berücksichtigen, weshalb in der Regel diese Erstberatungsgebühr sogar unter EUR 190,- liegen wird.

Der Gesetzgeber hat so mit dieser Vorschrift dafür gesorgt, dass es jedermann ermöglicht wird, eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.

Aber sogar wenn der Rechtssuchende kein oder nur ein geringes Einkommen hat, ist für ihn eine Rechtsberatung nicht ausgeschlossen. Entweder er sucht direkt eine Rechtsberatungs- bzw. Rechtsantragsstelle beim seinem nächsten Amtsgericht auf, oder er lässt sich dort einen Rechtsberatungsschein ausstellen. Dazu muss er mittels Lohnstreifen, Rentenbescheid, Nachweise über den Bezug von Arbeitslosen- oder Sozialhilfe sein geringes Einkommen belegen.

Mit diesem Rechtberatungsschein kann er dann einen Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen und sich von ihm kostenlos beraten lassen.