Pauschalreise: Reisender muss Ersatzunterkunft nicht akzeptieren
Pauschalreise: Reisender muss Ersatzunterkunft nicht akzeptieren

Kann oder will der Reiseveranstalter den Reisevertrag nicht ordnungsgemäß erfüllen - zum Beispiel infolge einer Überbuchung - und tritt der Kunde deshalb die Reise nicht an, so gilt die Reise als vereitelt.

Das ist nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Frankfurt a.M. auch der Fall, wenn der gegen seinen Willen an einem anderen Urlaubsort untergebrachte Reisende die Reise alsbald abbricht oder aus dem gleichen Grund von vornherein den Antritt der Reise ablehnt. Der Reiseveranstalter muss in diesen Fällen Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit leisten. Der Reisende brauche eine Ersatzunterkunft nicht zu akzeptieren. Dies gelte auch, wenn der Reisende durch die Annahme des Ersatzangebots nicht erheblich beeinträchtigt worden wäre (LG Frankfurt a.M., 2 - 24 S 359/03).