Unfallschadensregulierung
Beim Parallelabbiegen muss die Spur gehalten werden
Bei paarweisem Rechtsabbiegen auf markierten Fahrstreifen in eine zweispurige Straße ohne Fahrbahnmarkierungen hat der rechts Fahrende keinen Vorrang. Er muss sich so weit wie möglich rechts halten und darf den links Fahrenden nicht in Bedrängnis bringen.

Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil klar, das er nach einem Verkehrsunfall sprechen musste. Die beiden unfallbeteiligten Pkw waren zunächst innerstädtisch nebeneinander auf zwei Fahrstreifen mit Richtungspfeilen nach rechts abgebogen. An einer Einmündung wollten beide sodann nach rechts in eine zweispurige Straße ohne getrennte Fahrstreifen abbiegen. Der Beklagte bog von der rechten Fahrspur aus in einem weiten Bogen ab. Dabei beschädigte er das links vor ihm fahrende, gleichfalls rechtsabbiegende Fahrzeug der Klägerin hinten rechts. Während das Amtsgericht die Klage abgewiesen hat, hat das Landgericht die volle Haftung des Beklagten bejaht. Die zugelassene Revision blieb erfolglos. Mit dem Landgericht bejaht der BGH einen Fahrfehler des Beklagten, der zur Alleinhaftung führt (BGH, VI ZR 75/06).