Home arrow Information arrow Alle Kurzmeldungen arrow Anforferungen an eine Patientenverfügung und Abbreuch lebenserhaltender Maßnahmen
Samstag, 27. Juli 2024
Anforferungen an eine Patientenverfügung und Abbreuch lebenserhaltender Maßnahmen PDF Drucken E-Mail
Der u. a. für Betreuungssachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit Beschluss XII ZB 61/16 vom 06.07.2016 mit den Anforderungen befasst, die eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen müssen. Eine schriftliche Patientenverfügung im Sinne des § 1901 a Abs. 1 BGB entfaltet unmittelbare Bindungswirkung nur dann, wenn ihr konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden können. Von vornherein nicht ausreichend sind allgemeine Anweisungen, wie die Aufforderung, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder zuzulassen, wenn ein Therapieerfolg nicht mehr zu erwarten ist. Die Anforderungen an die Bestimmtheit einer Patientenverfügung dürfen aber auch nicht überspannt werden. Vorausgesetzt werden kann nur, dass der Betroffene umschreibend festlegt, was er in einer bestimmten Lebens- und Behandlungssituation will und was nicht. Die Äußerung, "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu wünschen, enthält jedenfalls für sich genommen keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung. Die insoweit erforderliche Konkretisierung kann aber gegebenenfalls durch die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen oder die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen erfolgen.
 
< zurück   weiter >

Kurzmeldungen

Grunderwerbsteuer / Grundstücksschenkung unter Vorbehalt eines Wohnrechts Der Bundesfinanzhof hat sich mit den Folgen befasst, die sich für die Schenkungssteuer und die Grunderwerbsteuer ergeben, wenn der Eigentümer ein Grundstück verschenkt und sich dabei ein Wohnrecht auf Lebenszeit an dem Grundstück vorbehält. Er ist zu dem Ergeb mehr...

Pflichten von Bevollmächtigten bei Ausübung einer Vorsorgevollmacht Die Pflichten eines Bevollmächtigten bei Ausübung einer Vorsorgevollmacht beschäftigen zunehmend die Gerichte. Wie wichtig es ist, das jeder Vorsorgevollmacht zugrunde liegende Grundverhältnis zu regeln, zeigt eine Entscheidung des OLG Schleswig. Die Erblasse mehr...

Passive Sterbehilfe auch ohne Patientenverfügung Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Voraussetzungen der passiven Sterbehilfe für Wachkoma-Patienten geklärt, die keine Patientenverfügung haben. In solchen Fällen dürfen an die Feststellungen des Patientenwillens selbst dann keine strengeren Beweisanforder mehr...

FOCUS-Spezial "Deutschlands Top-Anwälte" Rechtsanwalt Kieser gehört zu den Top-Anwälten in ganz Deutschland. Dies ermittelte das Nachrichtenmagazin FOCUS. Rechtsanwalt Kieser überzeugt durch eine hohe Fachkompetenz und Expertise im Fachbereich Erbrecht. mehr...



Letztwillige Zuwendungen für Pflege und Versorgung im Alter In der Praxis ist immer häufiger der Wunsch anzutreffen, demjenigen testamentarisch etwas zuzuwenden, der den Erblasser pflegt oder sich in sonstiger Weise für ihn einsetzt. Oftmals wird jedoch das Testament zu einem Zeitpunkt errichtet, in dem der Erblasser n mehr...

© 2024 Kanzlei Kieser und Hegner
home contact search contact search