Home arrow Information arrow Alle Kurzmeldungen arrow Neuregelung zu ärztlicher Zwangsbehandlung - Bedeutung auch für Vorsorgevollmachten
Donnerstag, 12. September 2024
Neuregelung zu ärztlicher Zwangsbehandlung - Bedeutung auch für Vorsorgevollmachten PDF Drucken E-Mail
Am 22.07.2017 ist das Gesetz zur Neuregelung ärztlicher Zwangsmaßnahmen in Kraft getreten. Nach bisherigem Recht konnte eine ärztliche Maßnahme gegen den Willen einer Person (Zwangsbehandlung) ausschließlich im Rahmen einer geschlossenen Unterbrin-gung erfolgen. Betreute und Vollmachtgeber, die ihren eigenen Gesundheitszustand nicht mehr selber einschätzen können, also einwilligungsunfähig sind, durften bisher nur dann gegen ihren Willen behandelt werden, wenn sie geschlossen untergebracht waren. In ei-nem normalen Krankenhaus war eine solche Zwangsbehandlung bisher nicht möglich. Jetzt können unter Umständen „ärztliche Zwangsmaßnahmen“ im Rahmen eines stationä-ren Aufenthaltes in einem Krankenhaus, in dem die gebotene medizinische Versorgung des Betreuten oder Vollmachtgebers einschließlich einer erforderlichen Nachbehandlung sichergestellt ist, durchgeführt werden (§ 1906 a BGB). Die Einwilligung in eine ärztliche Maßnahme wird also von der freiheitsentziehenden Unterbringung entkoppelt. Bedeutung hat dies auch für bestehende Vorsorgevollmachten. Eine Anpassung der Vollmacht wird erforderlich, wenn der Vollmachtgeber den Umfang der Vollmacht erwei-tern und auch die Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen außerhalb einer geschlos-senen Unterbringung, aber im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Kranken-haus und ggfs. in seine Verbringung dorthin gegen seinen Willen einbeziehen möchte.
 
weiter >

Kurzmeldungen

Höhere Selbstbehalte im Elternunterhalt ab Januar 2015 Die Selbstbehalte im Elternunterhalt wurden ab dem 01.01.2015 angehoben. Die Selbstbehalte beziehen sich auf das bereinigte Nettoeinkommen. Bisher waren es € 1.600,00 für Alleinstehende bzw. das verheiratete unterhaltspflichte Kind und € 1.280,00 für Ehepartne mehr...

Letztwillige Zuwendungen für Pflege und Versorgung im Alter In der Praxis ist immer häufiger der Wunsch anzutreffen, demjenigen testamentarisch etwas zuzuwenden, der den Erblasser pflegt oder sich in sonstiger Weise für ihn einsetzt. Oftmals wird jedoch das Testament zu einem Zeitpunkt errichtet, in dem der Erblasser n mehr...

Anforferungen an eine Patientenverfügung und Abbreuch lebenserhaltender Maßnahmen Der u. a. für Betreuungssachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit Beschluss XII ZB 61/16 vom 06.07.2016 mit den Anforderungen befasst, die eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebens mehr...

FOCUS-Spezial "Deutschlands Top-Anwälte" Rechtsanwalt Kieser gehört zu den Top-Anwälten in ganz Deutschland. Dies ermittelte das Nachrichtenmagazin FOCUS. Rechtsanwalt Kieser überzeugt durch eine hohe Fachkompetenz und Expertise im Fachbereich Erbrecht. mehr...



Steuerfreie Zuwendung eines Familienwohnheims zwischen Ehegatten Der Ehemann hatte seiner Ehefrau eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Doppelhaushälfte auf Sylt geschenkt. Dort befand sich aber zum Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung nicht der familiäre Lebensmittelpinkt der Eheleute. Dieser befand sich in E. Ein zu eig mehr...

© 2024 Kanzlei Kieser und Hegner
home contact search contact search