Home arrow Information arrow Alle Kurzmeldungen arrow Neuregelung zu ärztlicher Zwangsbehandlung - Bedeutung auch für Vorsorgevollmachten
Samstag, 27. Juli 2024
Neuregelung zu ärztlicher Zwangsbehandlung - Bedeutung auch für Vorsorgevollmachten PDF Drucken E-Mail
Am 22.07.2017 ist das Gesetz zur Neuregelung ärztlicher Zwangsmaßnahmen in Kraft getreten. Nach bisherigem Recht konnte eine ärztliche Maßnahme gegen den Willen einer Person (Zwangsbehandlung) ausschließlich im Rahmen einer geschlossenen Unterbrin-gung erfolgen. Betreute und Vollmachtgeber, die ihren eigenen Gesundheitszustand nicht mehr selber einschätzen können, also einwilligungsunfähig sind, durften bisher nur dann gegen ihren Willen behandelt werden, wenn sie geschlossen untergebracht waren. In ei-nem normalen Krankenhaus war eine solche Zwangsbehandlung bisher nicht möglich. Jetzt können unter Umständen „ärztliche Zwangsmaßnahmen“ im Rahmen eines stationä-ren Aufenthaltes in einem Krankenhaus, in dem die gebotene medizinische Versorgung des Betreuten oder Vollmachtgebers einschließlich einer erforderlichen Nachbehandlung sichergestellt ist, durchgeführt werden (§ 1906 a BGB). Die Einwilligung in eine ärztliche Maßnahme wird also von der freiheitsentziehenden Unterbringung entkoppelt. Bedeutung hat dies auch für bestehende Vorsorgevollmachten. Eine Anpassung der Vollmacht wird erforderlich, wenn der Vollmachtgeber den Umfang der Vollmacht erwei-tern und auch die Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen außerhalb einer geschlos-senen Unterbringung, aber im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Kranken-haus und ggfs. in seine Verbringung dorthin gegen seinen Willen einbeziehen möchte.
 
weiter >

Kurzmeldungen

Erben über Grenzen hinweg - Neue Rechtslage ab 17.08.2015 Zahlreiche Bundesbürger haben Ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft ins Ausland verlegt oder haben Immobilien oder Bankkonten im Ausland. Bei diesen Konstellationen stellt sich nicht nur allein die Frage nach der Erbfolge als solcher, sondern es sind auch Frag mehr...

Passive Sterbehilfe auch ohne Patientenverfügung Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Voraussetzungen der passiven Sterbehilfe für Wachkoma-Patienten geklärt, die keine Patientenverfügung haben. In solchen Fällen dürfen an die Feststellungen des Patientenwillens selbst dann keine strengeren Beweisanforder mehr...

Elterunterhalt Immer wieder kommt die Frage auf, ob auch das selbstgenutzte Familienheim beim Elternunterhalt eingesetzt werden muss. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 07.08.2013, XVII ZB 269/12 nunmehr verneint. So hat der BGH entschieden, dass der Wert der e mehr...

Höhere Selbstbehalte im Elternunterhalt ab Januar 2015 Die Selbstbehalte im Elternunterhalt wurden ab dem 01.01.2015 angehoben. Die Selbstbehalte beziehen sich auf das bereinigte Nettoeinkommen. Bisher waren es € 1.600,00 für Alleinstehende bzw. das verheiratete unterhaltspflichte Kind und € 1.280,00 für Ehepartne mehr...



Unterhalt für den pflegebedürftigen Ehegatten In einem Beschluss vom 27.04.2016 – XII ZB 485/14 – hatte der Bundesgerichtshof verschiedene Fragen zur Unterhaltsverpflichtung von Ehegatten, bei Pflegebedürftigkeit eines Ehegatten, zu entscheiden. Im vorliegenden Fall war die Ehefrau pflegebedürftig, eine B mehr...

© 2024 Kanzlei Kieser und Hegner
home contact search contact search