Home arrow Service arrow Verbraucherrecht arrow Strafrecht: Durchgestrichenes Hakenkreuz kein verbotenes Kennzeichen
Freitag, 26. April 2024
Strafrecht: Durchgestrichenes Hakenkreuz kein verbotenes Kennzeichen PDF Drucken E-Mail
Strafrecht: Durchgestrichenes Hakenkreuz kein verbotenes Kennzeichen

Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation (z.B. Hakenkreuz) ist nicht strafbar, wenn bereits der Inhalt der Darstellung in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt.

Mit dieser Klarstellung sprach der Bundesgerichtshof (BGH) einen Unternehmer frei, der vom Landgericht Stuttgart wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Er hatte für die Punkerszene Aufkleber, Anstecker und ähnliche Gegenstände vertrieben. Aus der Darstellung der hierauf abgebildeten nationalsozialistischen Kennzeichen (Durchstreichen, Zerschmettern u. a.) wurde bereits die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus deutlich.

Der BGH führte in seiner Entscheidung aus, dass der Straftatbestand des Strafgesetzbuchs zu weit gefasst sei. Er bedürfe einer Einschränkung. Dies sei bereits im Gesetzgebungsverfahren erkannt, die Eingrenzung der Vorschrift im Einzelfall aber der Rechtsprechung überlassen worden. Werde aus dem Inhalt der Darstellung ganz offenkundig und eindeutig klar, dass die verfassungswidrige Organisation, deren Kennzeichen und ihre Ideologie abgelehnt würden, würde eine Strafbarkeit dem Sinn und Zweck des Strafgesetzes nicht entsprechen. Das gelte auch, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Artikel aus kommerziellen Interessen massenhaft vertrieben würden (BGH, 3 StR 486/06).
 
< zurück   weiter >

Kurzmeldungen

Pflichten von Bevollmächtigten bei Ausübung einer Vorsorgevollmacht Die Pflichten eines Bevollmächtigten bei Ausübung einer Vorsorgevollmacht beschäftigen zunehmend die Gerichte. Wie wichtig es ist, das jeder Vorsorgevollmacht zugrunde liegende Grundverhältnis zu regeln, zeigt eine Entscheidung des OLG Schleswig. Die Erblasse mehr...

Neuregelung zu ärztlicher Zwangsbehandlung - Bedeutung auch für Vorsorgevollmachten Am 22.07.2017 ist das Gesetz zur Neuregelung ärztlicher Zwangsmaßnahmen in Kraft getreten. Nach bisherigem Recht konnte eine ärztliche Maßnahme gegen den Willen einer Person (Zwangsbehandlung) ausschließlich im Rahmen einer geschlossenen Unterbrin-gung erfolge mehr...

Passive Sterbehilfe auch ohne Patientenverfügung Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Voraussetzungen der passiven Sterbehilfe für Wachkoma-Patienten geklärt, die keine Patientenverfügung haben. In solchen Fällen dürfen an die Feststellungen des Patientenwillens selbst dann keine strengeren Beweisanforder mehr...

Anforferungen an eine Patientenverfügung und Abbreuch lebenserhaltender Maßnahmen Der u. a. für Betreuungssachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit Beschluss XII ZB 61/16 vom 06.07.2016 mit den Anforderungen befasst, die eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebens mehr...



Aufwendungen für Verzicht auf ein Wohnrecht als Werbungsksoten Der BFH hat aktuell entschieden, dass ein Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung möglich ist, wenn ein Steuerpflichtiger eine mit einem dinglichen Wohnrecht belastete Wohnung vermietet und im Gegenzug für den Verzi mehr...

© 2024 Kanzlei Kieser und Hegner
home contact search contact search