Home arrow Service arrow Wirtschaftsrecht arrow Sozialversicherungsbeiträge: Anrechnungsregelung bei nicht vollständiger Zahlung
Montag, 14. Juli 2025
Sozialversicherungsbeiträge: Anrechnungsregelung bei nicht vollständiger Zahlung PDF Drucken E-Mail
Sozialversicherungsbeiträge: Anrechnungsregelung bei nicht vollständiger Zahlung

Zahlt ein Arbeitgeber nicht alle geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge, so ist von einer stillschweigenden Bestimmung dahin auszugehen, dass zunächst auf die fälligen Arbeitnehmeranteile geleistet werden soll.

Mit dieser Entscheidung bewahrte das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg einen GmbH-Geschäftsführer vor einer persönlichen Zahlungsverpflichtung von ca. 90.000 EUR. Während einer Krise der GmbH war es zu einem Rückstand bei der Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge gekommen. In den kommenden Monaten leistete der Geschäftsführer jeweils wieder die vollen fälligen Zahlungen. Der Sozialversicherungsträger verrechnete diese Zahlungen jedoch zunächst in voller Höhe mit dem alten Rückstand. Für die durch diese Verrechnungsweise nicht bedienten aktuellen Arbeitnehmeranteile nahm er später den Geschäftsführer in die persönliche Haftung.

Die angestrengte Zahlungsklage wies das OLG jedoch zurück. Der Sozialversicherungsträger sei nicht berechtigt gewesen, die geleisteten Beiträge nicht auf die aktuell fälligen Arbeitnehmeranteile, sondern auf die rückständigen Gesamtsozialversicherungsbeiträge anzurechnen. Grundsätzlich könne der Arbeitgeber selbst bestimmen, welche Schuld getilgt werden solle. Treffe er keine Bestimmung, müsse auf seinen mutmaßlichen Willen und seine Interessenlage abgestellt werden. Es sei offensichtlich, dass er sich nicht einer persönlichen Haftung oder einer Strafbarkeit wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelten aussetzen wolle. Dies könne er durch Anrechnung der Zahlung auf gerade fällig werdende Arbeitnehmerbeiträge abwenden. Die vom Sozialversicherungsträger vorgenommene Verrechnung begründe dagegen gerade die persönliche Haftung (OLG Oldenburg, 8 U 344/05).
 
weiter >

Kurzmeldungen

Grunderwerbsteuer / Grundstücksschenkung unter Vorbehalt eines Wohnrechts Der Bundesfinanzhof hat sich mit den Folgen befasst, die sich für die Schenkungssteuer und die Grunderwerbsteuer ergeben, wenn der Eigentümer ein Grundstück verschenkt und sich dabei ein Wohnrecht auf Lebenszeit an dem Grundstück vorbehält. Er ist zu dem Ergeb mehr...

Elterunterhalt Immer wieder kommt die Frage auf, ob auch das selbstgenutzte Familienheim beim Elternunterhalt eingesetzt werden muss. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 07.08.2013, XVII ZB 269/12 nunmehr verneint. So hat der BGH entschieden, dass der Wert der e mehr...

FOCUS-Spezial "Deutschlands Top-Anwälte" Rechtsanwalt Kieser gehört zu den Top-Anwälten in ganz Deutschland. Dies ermittelte das Nachrichtenmagazin FOCUS. Rechtsanwalt Kieser überzeugt durch eine hohe Fachkompetenz und Expertise im Fachbereich Erbrecht. mehr...

Aufwendungen für Verzicht auf ein Wohnrecht als Werbungsksoten Der BFH hat aktuell entschieden, dass ein Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung möglich ist, wenn ein Steuerpflichtiger eine mit einem dinglichen Wohnrecht belastete Wohnung vermietet und im Gegenzug für den Verzi mehr...



Steuerbefreiung für letztwillige Zuwendungen eines Wohnungsrechts Unabhängig vom Wert der Immobilien kann diese steuerfrei vererbt werden, wenn das sog. Familienheim vom Ehepartner weitere 10 Jahre bewohnt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass der Ehepartner zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an der als Familienheim mehr...

© 2025 Kanzlei Kieser und Hegner
home contact search contact search